Konzeptionell hatte der NS-Studentenbund wenig
zur inhaltlichen hochschulpolitischen Diskussion beizutragen. Drei
von Aktionismus getragene Grundforderungen bestimmten seine politische
Arbeit:
1. Numerus clausus für jüdische Studierende
2. Drastische Einschränkung des Anteils jüdischer Intellektueller
in den akademischen Berufen
3. Wissenschaftliche Forschung zum Nutzen des deutschen Volkes,
etwa durch die Einrichtung von Lehrstühlen für Rassenkunde
und Wehrwissenschaft.
Vor dem Hintergrund einer in der Weimarer Republik äußerst
problematischen sozialen Lage von Studierenden und ihrer Existenzängste
aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit von Akademikern hatten diese
Forderungen des NS-Studentenbundes einen zunehmenden Nährboden.